In der Sommersession wurde der II. Nachtrag vom Kantonsrat verabschiedet, ohne dass das Referendum dagegen ergriffen wurde, so dass dieser Nachtrag am 1. Oktober 2022 in Kraft trat:
Der III. Nachtrag (betreffend Anpassungen im Bereich Natur- und Heimatschutz) wurde in der Herbstsession vom Kantonsrat ebenfalls gutgeheissen. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 14. November 2022.
Alle Dokumente zu dieser BG-Revision finden sich unter www.ratsinfo.sg.ch (Geschäft Nr. 22.21.14 > Dokumente).
Direkter Link: https://www.ratsinfo.sg.ch/geschaefte/5278#documents
Medienmitteilung zum II. Nachtrag zum PBG durch den Kanton: https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2022/09/zweiter-nachtrag-zum-planungs--und-baugesetz.html.
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