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II. und III. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Aktualisiert: 9. Nov. 2022

In der Sommersession wurde der II. Nachtrag vom Kantonsrat verabschiedet, ohne dass das Referendum dagegen ergriffen wurde, so dass dieser Nachtrag am 1. Oktober 2022 in Kraft trat:





Der III. Nachtrag (betreffend Anpassungen im Bereich Natur- und Heimatschutz) wurde in der Herbstsession vom Kantonsrat ebenfalls gutgeheissen. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 14. November 2022.


Alle Dokumente zu dieser BG-Revision finden sich unter www.ratsinfo.sg.ch (Geschäft Nr. 22.21.14 > Dokumente).



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