MASSVOLLE INNENTWICKLUNG
Ortsplanungsrevision Degersheim

Massvolle Innenentwicklung für Degersheim!
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NEIN zu einem Baureglement ohne Schranken
NEIN zu einer Verdichtung ohne verbindliche Vorgaben für
den Erhalt von Grünflächen
NEIN zu massiven Wohnblöcken ohne Rücksicht auf topografische Gegebenheiten der Quartiere
Für die Zukunft der Gemeinde Degersheim – eine massvolle Innenentwicklung für alle!
Ausgangslage:
Im Jahre 2013 hat die Schweizer Bevölkerung das revidierte Raumplanungsgesetz angenommen mit dem Ziel, durch die Förderung einer kompakten Siedlungsentwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollen zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brachliegendes Bauland effizienter genutzt werden. Dazu hat die Gemeinde Degersheim einen zweckmässigen Masterplan Innenentwicklung und den kommunalen Richtplan erarbeitet. Die öffentlich aufgelegenen Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) setzen diese Grundlagen jedoch nur ungenügend um. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens und einer Einsprache haben wir verschiedene Anregungen eingebracht (z.B. Visualisierung der möglichen Auswirkungen, Ergänzung Planungsinstrumente), die vom Gemeinderat allesamt abgewiesen wurden.
Wir setzen uns ein,
dass der Dorfcharakter von Degersheim und Wolfertswil auch für künftige Generationen erhalten bleibt: eine lebenswerte Gemeinde mit einem Wohnangebot von hoher Qualität und grosser Vielseitigkeit.
Wir ergreifen das Referendum, um die Stimmberechtigten der Gemeinde Degersheim über die möglichen Auswirkungen der beabsichtigten Ortsplanungsrevision zu informieren und um die Möglichkeit zu schaffen, an der Urne darüber abzustimmen.

NEIN ZU MASSIVEN WOHNBLÖCKEN OHNE RÜCKSICHT AUF TOPOGRAFISCHE GEGEBENHEITEN DER QUARTIERE
In allen Zonen sind heute die Geschossigkeit, Ausnutzungsziffer und der grosse Grenzabstand die limitierenden Faktoren für Bauvorhaben. Durch den Wegfall dieser Instrumente wird generell ein grösseres Bauvolumen ermöglicht. Zusätzlich will der Gemeinderat die Gesamthöhen in den meisten Zonen noch erhöhen. Dadurch kommt es zu einem massiven Ungleichgewicht zwischen bestehenden Häusern und Ersatz- bzw. Neubauten. Beispielsweise könnten in der bisherigen zweigeschossigen Wohnzone W2 (neu W11.5) massive Baukörper (drei Geschosse plus Attikageschoss) realisiert werden. An Hanglagen könnten Gebäudefronten bis zu 20 m Höhe entstehen. Das Gebiet rund um das Freibad wird neu der Zone W14.5 zugewiesen, was vier Geschosse plus Attikageschoss ermöglicht.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich jedes Quartier massvoll weiterentwickeln kann. Es soll dabei jedoch auf die topografischen Gegebenheiten und die Ursprungsnutzung der Quartiere Rücksicht genommen werden, um der Wohnqualität Rechnung zu tragen.
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NEIN ZU EINEM BAUREGLEMENT OHNE SCHRANKEN
NEIN ZU EINER VERDICHTUNG OHNE VERBINDLICHE VORGABEN FÜR DEN ERHALT VON GRÜNFLÄCHEN
Die Geschosszahl, die Ausnutzungsziffer und der grosse Grenzabstand entfallen aufgrund des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Für Ersatzbauten und Neubauten sind als Beschränkung in der Gemeinde Degersheim lediglich noch der (kleine) Grenzabstand und die von der Gemeinde festgelegte Gebäude- bzw. Gesamthöhe vorgesehen. Der Kanton stellt weitere Instrumente wie Gebäudetiefe/-breite, maximale Fassadenhöhe oder Baumassenziffer zur Verfügung. Der Gemeinderat Degersheim lehnt diese jedoch kategorisch ab und appelliert an die Vernunft und Eigenverantwortung von Investoren. Damit gibt der Gemeinderat jegliche Lenkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit aus der Hand. Die Auswirkungen solcher Bauten (z.B. Schattenwurf) müssen von angrenzenden Grundeigentümern hingenommen werden und die Wahrung deren Interessen wird deutlich geschwächt.
Der neue Zonenplan weist zum Beispiel das Bahnhofpärkli der Schwerpunktzone Bahnhof Nord zu. Wir setzen uns dafür ein, dass diese rege genutzte grüne Insel erhalten bleibt. So spendet sie nicht nur im Sommer Schatten, sondern ist auch eine Visitenkarte für ein Dorf mit dem Label Grünstadt.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
WIR MÃœSSEN DOCH VERDICHTEN?
Ja das stimmt und wird von uns auch nicht in Frage gestellt. Dabei soll jedoch Rücksicht auf die bestehenden Quartiere und örtlichen Gegebenheiten genommen werden. Dies ist mit dem vorliegenden Baureglement und Zonenplan nicht gegeben. Dafür müssten Instrumente, die der Kanton zur Verfügung stellt, kommunal umgesetzt werden. Nur dann ist sicher gestellt, dass Wohnqualität und Grünflächen erhalten bleiben.
UNSER GEWERBE BRAUCHT ARBEIT!
Ja, das stimmt. Das Bauen soll auch nicht verhindert werden. Wenn man aber mit dem vorliegenden Zonenplan und Baureglement Investoren anlockt, welche maximalen Gewinn erwirtschaften möchten, werden diese wohl kaum primär das einheimische Gewerbe berücksichtigen. Auswärtige Investoren werden die ihnen bekannten Unternehmen mitbringen, welche zu einem günstigeren Preis arbeiten.
DEGERSHEIM HAT ZU WENIG ATTRAKTIVE WOHNUNGEN
Ja das stimmt. Es fehlen zentrumsnahe, moderne und hindernisfreie Wohnungen. Wie Beispiele zeigen, ist es auch mit dem aktuellen Baureglement und Zonenplan möglich attraktiven Wohnraum zu schaffen. Hier ist eine aktive Wohnungspolitik seitens der Gemeinde gefragt. Es sollen leerstehende Wohnungen unter Berücksichtigung des Umfelds aufgewertet und auf den aktuellen Stand gebracht werden.
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