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Debatte #4: Gesundheitsvorschriften – nichts Neues!

In der Debatten-Serie beziehen wir uns auf den Zeitungsartikel in der Wiler Zeitung vom 6. Juli 2020 und stellen den Aussagen der Gemeindepräsidentin unsere Argumente gegenüber.


Gemeindepräsidentin Monika Scherrer: «Dafür habe man ein ‘griffiges, schlankes und verständliches Baureglement’ erlassen, das aber auch Schranken beinhalte. ‘Mit den sogenannten Gesundheitsvorschriften hat der Gemeinderat ein Kriterium ins Baureglement aufgenommen, das die Wohnqualität schützen soll.’»


Referendumskomitee:

Die erwähnten Gesundheitsvorschriften (siehe Artikel 31 des aufgelegenen Baureglementes) sind vergleichbar mit den heute geltenden Mindestmassen (z.B. Fensterfläche bei Wohn- und Schlafräumen mindestens 10% der Bodenfläche, Raumhöhe mindestens 2,3 m). Diese Vorschriften regeln nur die Wohnqualität innerhalb eines Gebäudes. Da der grosse Grenzabstand sowie die Ausnutzungsziffer wegfallen und zusätzlich höher gebaut werden darf, braucht es andere Mittel, um die Wohnqualität ausserhalb des Gebäudes und auch von benachbarten Bauten sicherzustellen. Dafür müsste der Gemeinderat die vom Kanton zur Verfügung gestellten Regulierungsmöglichkeiten, wie Fassadenhöhe, Gebäudebreite und Baumassenziffer nutzen.

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