In der Debatten-Serie beziehen wir uns auf den Zeitungsartikel in der Wiler Zeitung vom 6. Juli 2020 und stellen den Aussagen der Gemeindepräsidentin unsere Argumente gegenüber.
Gemeindepräsidentin Monika Scherrer: «Wir reden hier von einer maximalen Erhöhung der Gesamthöhe von 1,5 Metern. In der Einfamilienhauszone wird die Gebäudehöhe sogar um einen halben Meter reduziert.»
Referendumskomitee:
Durch den Wegfall Geschosszahl gemäss PBG und die vorgenommene Erhöhung der Gesamthöhe in den bisherigen Zonen W2 und W3 (neu W11.5 und W14.5) um 1,5 Meter wird in allen Zonen ein zusätzliches Vollgeschoss möglich. Dies selbst in der bisher eingeschossigen Einfamilienhauszone, wo die Gebäudehöhe um einen halben Meter von 7 auf 6,5 Meter reduziert wird (bisher W1, neu W9.5). Der Gemeinderat hat weiter den Dachraum vergrössert, was zudem ein grösseres Attikageschoss erlaubt. Weil sowohl Gebäude- als auch Gesamthöhe vom Niveaupunkt aus gemessen werden, sind an Hanglagen zusätzliche Geschosse möglich. Infolgedessen können in Wohnzonen am Hang wesentlich höhere und breitere Gebäude erstellt werden als in der Schwerpunktzone Bahnhof Nord. Dies steht im Widerspruch zu den Empfehlungen von Bund und Kanton sowie dem von der Gemeinde Degersheim erstellten Masterplan Innenentwicklung, wonach angesichts der exponierten Lage eine massgebliche Nachverdichtung nicht anzustreben ist.
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